Abfallverbrennungsverordnung

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Die Abfallverbrennungsverordnung hat den Zweck, das Leben und die Gesundheit von Menschen vor schädlichen Einwirkungen, die durch die Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen entstehen können, zu schützen.  Weiters sollen Belastungen der Umwelt vermieden werden.

Ziel

 Ziel dieser Verordnung ist weiters

  • der Betrieb von Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen in einer Weise, dass Emissionen möglichst gering gehalten werden,
  • Effizienz im Einsatz und in der Verwendung von Energie,
  • im Fall der Mitverbrennung die Verlagerung von in Abfällen enthaltenen Schadstoffen, insbesondere von Schwermetallen, in das Produkt möglichst zu vermeiden, wenn dies eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen oder eine Belastung der Umwelt bewirkt.

Geltungsbereich

 Die Verordnung gilt für:

  • Behandlungsanlagen (nach AWG 2002)
  • Gewerbliche Betriebsanlagen (GewO 1994) und
  • Dampfkessel und Gasturbinen (EG-K)

in denen Abfälle verbrannt oder mit verbrannt werden.

Sonstiges

In der Verordnung werden auch folgende Punkte behandelt:

  • Antragsunterlagen und Genehmigungsbescheid (genaue Auflistung der Angaben, die in den jeweiligen Unterlagen enthalten sein müssen)
  • Eingangskontrolle (Vorschriften zu den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Anlieferung und der Annahme von Abfällen)
  • Betriebsbedingungen (Anführen der etwa bei Emissionsgrenzwerten, Messungen, Messgeräten, Messstellen, usw. relevanten Vorschriften).

Links

BMNT: Abfallverbrennungsverordnung