Altlastenatlas-Verordnung

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Die Altlastenatlas-Verordnung wurde aufgrund des Altlastensanierungsgesetzes erlassen und legt zur Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten die Prioritätenklassifizierung fest. Sie wird laufend angepasst und überarbeitet.

Die Altlasten sind entsprechend ihrem Gefährdungsgrad, dem sich daraus ergebenden Umfang der erforderlichen Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen und der Dringlichkeit der Finanzierung dieser Maßnahmen in die in den Anhängen 1 bis 9 angeführten Prioritätenklassen eingestuft. Altlasten, bei denen die erforderlichen Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, sind in den Anhängen 1 bis 9 durch Änderung der Prioritätenklasse als „gesichert“ oder „saniert“ gekennzeichnet.

Links

BMNT: Altlastenatlasverordnung

Karten

Umweltbundesamt: Altlastenatlas - Abfragemöglichkeit der bisher ausgewiesenen Altlasten