Arbeitszeitaufzeichnung

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Die Arbeitszeitaufzeichnung, auch Arbeitszeiterfassung genannt, bezieht sich auf die Pflicht des Arbeitgebers, zur Überwachung der Einhaltung der im Arbeitszeitgesetz geregelten Angelegenheiten, Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen. Jene Aufzeichnungspflicht besteht ohne Ausnahme für alle Betriebe und wird vom Arbeitsinspektorat geprüft. Neben der Tagesarbeitszeit muss auch die Wochenarbeitszeit, die tägliche Ruhezeit, und die wöchentliche Ruhezeit angegeben sein.

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WKO: Aufzeichnungspflicht