Compliance im Arbeitsrecht

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Compliance definiert einen Verhaltenskodex für gesetzmäßiges und verantwortungs- bzw pflichtbewusstes Handeln, dh um Anforderungen an die Organisation zur Vermeidung bzw Verhinderung von Regelverstößen. Gerade im Lichte der Verschärfungen im Lohn- und Sozialdumping, der exorbitanten Strafen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung sind Compliance-Regeln innerhalb eines Unternehmens von enormer Wichtigkeit.

Dazu bedarf es der Erfassung von Risiken und der Festlegung eines akzeptablen Risikogrades, zumal es einerseits um die Reduzierung von Risiken, die aus Gesetzesverstößen resultieren können, und andererseits um die Festlegung der Pflichten samt Zuweisung von Verantwortlichkeiten geht. Die Verantwortlichen müssen durch entsprechende Strukturierung der betrieblichen Abläufe auch die zeitgerechte Weitergabe von Informationen an die beteiligten (und nachgelagerten) Stellen sicherstellen.

Die zentralen Aufgaben des Compliance Managements umfassen neben der Erstellung von konkreten Verhaltensnormen und deren Verbindlicherklärung im Unternehmen, die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, der festgelegten Richtlinien sowie des allenfalls geltenden Corporate-Governance-Kodex, die Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter sowie Sanktionierungen bei Nichteinhaltung. Ein vollständiges Compliance Management muss auch im Fall von Regelverstößen Sanktionierungen (zB Nachschulung, Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Entlassung, Mitteilung an die Staatsanwaltschaft) vorsehen. Dies wird meist mittels einer betrieblichen Disziplinarordnung (Betriebsvereinbarung) abgedeckt.

Weiterlesen:

https://www.hrweb.at/2016/07/arbeitsstrafrecht-compliance-oesterreich/

https://www.hrweb.at/2016/08/arbeitsstrafrecht-compliance-oesterreich-2/

https://www.hrweb.at/2016/09/arbeitsrecht-finanzpolizei-oesterreich/

http://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/242422?originalFilename=true