Mehrarbeit

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

Die Mehrarbeit ist jene Arbeitszeit welche das vereinbarte Arbeitszeitausmaß überschreitet. Sie muss, ebenso wie eine Überstunde, nur unter bestimmten Voraussetzungen geleistet werden. Diese Bedingungen heißen:

• Gesetzliche Bestimmungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder der Arbeitsvertrag sehen die Leistung von Mehrarbeit vor

• Es liegt ein erhöhter Arbeitsbedarf vor, oder es werden Vor- und Abschlussarbeiten vorgenommen

• Berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers stehen der Mehrarbeit nicht entgegen.

Standardgemäß ist Mehrarbeit mit einem Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25% belastet.

Links

WKO: Teilzeitbeschäftigung - Mehrarbeit

WKO: Geringfügige Beschäftigung (arbeitsrechtlich)

WKO: Teilzeitbeschäftigung - Entlohnung


RIS: Arbeitszeitgesetz