Naturschutz

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

Naturschutz fällt in Österreich nach B-VG Art 15 in den Kompetenzbereich der Länder.

Der Vollzug wird von den Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt. Es existieren daher neun Landesnaturschutzgesetze. Naturschutzregelungen des Bundes wurden bislang keine erlassen. Eine Koordinierungsfunktion bei  internationalen Übereinkommen wird jedoch vom Bund wahrgenommen.

Die gesetzliche Verankerung des Naturschutzes setzt sich zum Ziel, den Naturhaushalt in Einklang zu halten und den gesetzlichen Schutz von Flora und Fauna zu gewährleisten:

  • Erhalt von Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft,
  • Schutz der heimischen Flora und Fauna und
  • Erhalt des ungestörten und funktionsfähigen Naturhaushalts.

Für Betriebe resultieren daraus Anzeige- und Bewilligungspflichten bei Eingriffen in die Natur.

Naturschutzrechtliche Bewilligungen werden in der Regel erteilen, wenn der Naturhaushalt, das Landschaftsbild oder der Charakter der Landschaft nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Das öffentliche Interesse am Schutz von Natur und Landschaft muss zusätzlich gewahrt bleiben, wobei auf Grund der Nutzungsansprüche versucht wird, Ausgewogenheit zwischen den ökonomischen Belangen und dem Schutz der Natur zu erreichen.

Links

Umweltbundesamt: Landesnaturschutzgesetze