Ruhezeit, tägliche

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Tägliche Ruhezeit ist die Zeit, die dem Arbeitnehmer nach Ende der Arbeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn zur uneingeschränkten privaten Verfügung steht. Nach Ende der Tagesarbeitszeit ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) und auch einige Kollektivverträge sehen Ausnahmen vor!


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https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Taegliche_Ruhezeit.html