SUP-Richtlinie

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Die europäische Richtlinie 2001/42/EG über die strategische Umweltprüfung wird in der Landes- wie auch in der Bundesgesetzgebung eingearbeitet.

Es existiert aber kein eigenständiges SUP-Rahmengesetz in Österreich. Die Strategische Umweltprüfung soll aufkommende Grundsatzfragen bei der Erstellung von umweltrelevanten Plänen und Programmen klären und dabei Umweltaspekte, ergänzend zur Umweltverträglichkeitsprüfung, in die Entscheidungsfindung einbeziehen. So werden sämtliche Pläne oder Programme (z.B. Abfallwirtschaftspläne), die sich aus nationalen Gesetzen betreffend Wasser, Luft, Lärm, Verkehr oder Abfalle ergeben, auf ihre  SUP-Kompatibilität überprüft. Während die Umweltverträglichkeitsprüfung stets auf konkreter Projektebene anzuwenden ist, soll die  strategische Umweltprüfung im Vorfeld eine vorausschauende positive Wirkung entfalten.

Mittels der SUP-Richtlinie soll die Transparenz gestärkt werden, um die Zusammenarbeit zu fördern und die Umwelt flächendeckend einem breiten Schutz zu unterstellen. Zu diesem Zweck wird auch eine grenzübergreifende Zusammenarbeit angestrebt, wenn Pläne oder Programme eines Mitgliedsstaates voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen in einem anderen Mitgliedstaat haben.

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