Zeitkontenmodell (in den Kollektivverträgen der Eisen-/Metall-Industrie)

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Das Zeitkontenmodell (in den Kollektivverträgen der Eisen-/Metall-Industrie) umfasst drei Konten: ein laufendes Durchrechnungs-Konto, ein Zuschlagskonto und ein Langzeitkonto. Der Kernpunkt ist, dass am laufenden Durchrechnungs-Konto bis zu 60 Plusstunden zuschlagsfrei angesammelt werden dürfen. Für weitere 40 Plusstunden gebührt ein Zeitzuschlag von 10% und schließlich für weitere 67 Stunden ein Zeitzuschlag von 20%. Diese Zeitzuschläge werden auf das Zuschlagskonto gebucht. Am Ende jedes Durchrechnungszeitraumes sind bis zu 40 Plusstunden aus dem laufenden Konto auf das Langzeitkonto übertragbar und dort innerhalb von drei Jahren zu konsumieren. Am Langzeitkonto können somit insgesamt 120 Plusstunden angespart werden.

Der Kollektivvertrag bietet nunmehr die Rahmenbedingungen, um durch eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeitregelungen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Metallindustrie zu erhöhen und damit auch die Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten. Beim neuen Zeitkontenmodell handelt sich um ein flexibles Arbeitszeitmodell der Durchrechnung der Normalarbeitszeit bis zu einem Jahr für den Produktionsbereich, das zu den bisherigen Möglichkeiten der kollektivvertraglichen Arbeitszeitgestaltung hinzukommt. Aufgrund des neuen Arbeitszeitmodells wird es kostengünstiger als bisher möglich sein, betrieblichen Auftragsschwankungen und damit stark schwankenden Arbeitszeitbedürfnissen (aufgrund kurzfristiger Kundenwünsche) zu begegnen.

Mehr Flexibilität auch bei der Schichtarbeit!

Zwei- und Mehrschicht-Betriebe in der Metallindustrie dürfen am Ende eines Schichtturnuses Zeitguthaben bzw. -schulden in einen 52-wöchigen Ausgleichszeitraum übertragen werden. Am Ende dieses ersten Ausgleichszeitraumes dürfen bis zu 40 Plus- bzw. bis zu 120 Minusstunden in einen zweiten 52-wöchigen Ausgleichszeitraum übertragen werden.

Die beiden Neuregelungen wurden vorläufig befristet auf 3 Jahre abgeschlossen, wobei die Kollektivvertragspartner nach Ablauf der 3 Jahre evaluieren werden, ob die Regelungen den Bedürfnissen der Praxis entsprechen oder Adaptierungen notwendig sind.