Zulassung besonders besorgniserregender Stoffe

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

Das Zulassungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das gewährleisten soll, dass die von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden und dass diese Stoffe, sofern möglich, schrittweise durch geeignete Alternativen ersetzt werden. Im ersten Schritt werden SVHC identifiziert und in die Zulassungskandidatenliste aufgenommen. Dadurch werden Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheitsdatenblätter und Erzeugnisse ausgelöst.

In einem zweiten Schritt werden Stoffe aus der Kandidatenliste in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-VO) aufgenommen und unterliegen damit der eigentlichen Zulassung. Diese Stoffe dürfen als solche oder in einem Gemisch nach dem Ablaufdatum nicht mehr in Verkehr gebracht werden, es sei denn, für ihre spezifische Verwendung wurde innerhalb der Lieferkette eine Zulassung ereilt oder die Verwendung wurde von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Hersteller, Importeure aber auch nachgeschaltete Anwender können eine Zulassung für diese zulassungspflichtigen Stoffe für ihre spezifische Verwendung beantragen.

Links

WKÖ: REACH in der Praxis

WKÖ: REACH Zulassungsantrag

WKÖ: Risikomanagementinstrumente unter REACH und CLP