Überstunden: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Überstunde ist jede Überschreitung der gesetzlichen, täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit. Demnach ist eine Arbeitsleistung von mehr als acht…“) |
|||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008238 RIS: Arbeitszeitgesetz] | [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008238 RIS: Arbeitszeitgesetz] | ||
+ | |||
+ | [[Category: Arbeitsrecht]] |
Version vom 18. Juli 2018, 16:27 Uhr
Die Überstunde ist jede Überschreitung der gesetzlichen, täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit. Demnach ist eine Arbeitsleistung von mehr als acht Stunden pro Tag, sowie 40 Stunden pro Woche eine Überstunde. Flexible Arbeitszeitmodelle gelten als Ausnahme. Wichtigste rechtliche Konsequenzen der Einordnung einer Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers als Überstunde sind das Anfallen des Überstundenzuschlags, sowie das Recht zur Verweigerung der Arbeitsleistung (Ablehnungsrecht).
Links
WKO: Abgeltung von Überstunden
WKO: Zusätzliche Höchstgrenzen
Help.gv: Überstunden und Höchstarbeitszeit
Help.gv: Begriffslexikon "Überstunden"