Überstunden: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2024, 17:19 Uhr
Die Überstunde ist jede Überschreitung der gesetzlichen, täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit. Demnach ist eine Arbeitsleistung von mehr als acht Stunden pro Tag, sowie 40 Stunden pro Woche eine Überstunde. Flexible Arbeitszeitmodelle gelten als Ausnahme. Wichtigste rechtliche Konsequenzen der Einordnung einer Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers als Überstunde sind das Anfallen des Überstundenzuschlags, sowie das Recht zur Verweigerung der Arbeitsleistung (Ablehnungsrecht).
Links
WKO: Abgeltung von Überstunden
WKO: Zusätzliche Höchstgrenzen