Überstunden

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Die Überstunde ist jede Überschreitung der gesetzlichen, täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit. Demnach ist eine Arbeitsleistung von mehr als acht Stunden pro Tag, sowie 40 Stunden pro Woche eine Überstunde. Flexible Arbeitszeitmodelle gelten als Ausnahme. Wichtigste rechtliche Konsequenzen der Einordnung einer Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers als Überstunde sind das Anfallen des Überstundenzuschlags, sowie das Recht zur Verweigerung der Arbeitsleistung (Ablehnungsrecht).

Links

WKO: Überstunden

WKO: Abgeltung von Überstunden

WKO: Höchstgrenzen

WKO: Zusätzliche Höchstgrenzen

Help.gv: Überstunden und Höchstarbeitszeit

Help.gv: Begriffslexikon "Überstunden"

Help.gv: Arbeitszeit Jugendliche

ÖGB: 12 Stunden Tag

RIS: Arbeitszeitgesetz