Abfallbehandlungspflichtenverordnung
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Die Abfallbehandlungspflichtenverordnung legt die Mindestanforderung an die Sammlung, Lagerung und Behandlung von Abfällen fest.
Verpflichteter ist der Abfallbesitzer (Abfallersterzeuger, Abfallsammler oder -behandler). Insbesondere werden in der Verordnung für folgende Abfallströme besondere Behandlungsvorschriften werden vorgeschrieben:
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien und Akkumulatoren
- Lösemittel, lösemittelhaltige Abfälle, Farb- und Lackabfälle
- verletzungsgefährdende, medizinische Abfälle
- Amalgamreste
- PCB-haltige elektrische Betriebsmittel und sonstige PCB-haltige Abfälle.