Abfallbilanzverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/home.do?wfjs_enabled=true&wfjs_orig_req=/home.do EDM Portal des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)]
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[https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/home.do?wfjs_enabled=true&wfjs_orig_req=/home.do EDM Portal des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMNT)]
  
[https://www.bmnt.gv.at/dam/jcr:1fc57f23-575e-4d35-99ba-78e9630be0d5/Erläuterungen%20Abfallbilanzverordnung.pdf BMLFUW: AbfallbilanzV]
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[https://www.bmnt.gv.at/dam/jcr:1fc57f23-575e-4d35-99ba-78e9630be0d5/Erläuterungen%20Abfallbilanzverordnung.pdf BMNT: AbfallbilanzV]
 
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[[Category: Boden_und_Abfall]]
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2018, 14:52 Uhr

Auf Basis der Abfallbilanzverordnung ist von Unternehmen eine bundeseinheitliche Jahresabfallbilanzmeldung zu verfassen. Diese soll die Behörden beim Vollzug und der Kontrolltätigkeit unterstützen. Durch die Schaffung eines elektronischen Datenmanagements (EDM) soll unter anderem die Datengrundlage für entprechende EU- Berichtspflichten gewährleistet werden.

Die Nachvollziehbarkeit der Sammlung, der Lagerung und der Behandlung von Abfällen ist dadurch gewährleistet. 

Im Wesentlichen sind aufzeichnungspflichtige Abfallsammler- und behandler von der Vorschrift betroffen, nicht aber sogenannte erlaubnisfreie Rücknehmer (z.B. Transporteure, Hausverwalter,…), welche lediglich die Rücknahme veranlassen.

Aufzeichnungspflichtige Abfallsammler und -behandler müssen ihre Stammdaten im EDM (Elektronisches Daten Management) - Register des Bundes vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eintragen und laufend aktuell halten. Die Eintragung ist sein 1. Jänner 2010 verpflichtend, wobei ein Übergangszeitraum von einem Jahr, d.h. bis 1. Jänner 2011 eingeräumt wurde.