Abfallnachweisverordnung

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Der Zweck der Abfallnachweisverordnung ist die Nachvollziehbarkeit der umweltgerechten Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen.

Die Abfallnachweisverordnung wurde zuletzt 2012 geändert. Der inhaltliche Aufbau der Verordnung ist nachfolgend angeführt:

  • Allgemeine und vereinfachte Aufzeichnungspflicht. Es besteht eine Aufzeichnungspflicht von Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen, die pro Kalenderjahr zu führen sind. Für Deponien sind Sonderbestimmungen zu beachten, die in der Deponieverordnung zu finden sind.
  • Meldepflicht des Abfallersterzeugers betreffend gefährliche Abfälle: Sobald gefährliche Abfälle wiederkehrend anfallen, muss dies dem Landeshauptmann des Hauptwohnsitzes des Unternehmens auf digitalem Wege angezeigt werden.
  • Begleitscheinsystem und Handhabung des Begleitscheins: Ein Vordruck des Begleitscheines ist im Anhang 1 der Verordnung als pdf-Datei zugänglich. Der Begleitschein ist bei gefährlichen Abfällen auszufüllen und dem Übernehmer auszuhändigen.

Links

RIS: Aktuelle Fassung der Abfallnachweisverordnung