Abfallverzeichnisverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/abfallverzeichnisvo.html BMLFUW: Abfallverzeichnisverordnung]
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[https://www.bmnt.gv.at/umwelt/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/abfallverzeichnisvo.html BMNT: Abfallverzeichnisverordnung]
 
[[Category:Boden_und_Abfall]]
 
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2018, 13:03 Uhr

Mit der Abfallverzeichnisverordnung wird ein einheitliches Verzeichnis für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle normiert.

Das Abfallverzeichnis umfasst die Abfallarten, die in Punkt 5 Tabelle 1 der ÖNORM S 2100 "Abfallverzeichnis", ausgegeben am 1. Oktober 2005, aufgelistet sind, mit den in der Anlage 5 der Verordnung angeführten Änderungen. Das konsolidierte Abfallverzeichnis wird am EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlicht.

Die Verordnung gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gemäß AWG 2002. Verpflichtete im Sinne dieser Verordnung sind Abfallbesitzer. Die Abfallverzeichnisverordnung enthält:

  • Auflistung der Abfallarten in einem Abfallverzeichnis (ÖNORM)
  • Festlegung der gefährlichen Abfälle
  • Festlegung eines Abfallcodes für jede Abfallart
  • Angabe von Kriterien für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallart.

Links

BMNT: Abfallverzeichnisverordnung