Abfallverzeichnisverordnung
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Mit der Abfallverzeichnisverordnung wird ein einheitliches Verzeichnis für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle normiert.
Das Abfallverzeichnis umfasst die Abfallarten, die in Punkt 5 Tabelle 1 der ÖNORM S 2100 "Abfallverzeichnis", ausgegeben am 1. Oktober 2005, aufgelistet sind, mit den in der Anlage 5 der Verordnung angeführten Änderungen. Das konsolidierte Abfallverzeichnis wird am EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlicht.
Die Verordnung gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gemäß AWG 2002. Verpflichtete im Sinne dieser Verordnung sind Abfallbesitzer. Die Abfallverzeichnisverordnung enthält:
- Auflistung der Abfallarten in einem Abfallverzeichnis (ÖNORM)
- Festlegung der gefährlichen Abfälle
- Festlegung eines Abfallcodes für jede Abfallart
- Angabe von Kriterien für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallart.