Abfallverzeichnisverordnung

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Mit der Abfallverzeichnisverordnung wird ein einheitliches Verzeichnis für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle normiert.

Das Abfallverzeichnis umfasst die Abfallarten, die in Punkt 5 Tabelle 1 der ÖNORM S 2100 "Abfallverzeichnis", ausgegeben am 1. Oktober 2005, aufgelistet sind, mit den in der Anlage 5 der Verordnung angeführten Änderungen. Das konsolidierte Abfallverzeichnis wird am EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlicht.

Die Verordnung gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gemäß AWG 2002. Verpflichtete im Sinne dieser Verordnung sind Abfallbesitzer. Die Abfallverzeichnisverordnung enthält:

  • Auflistung der Abfallarten in einem Abfallverzeichnis (ÖNORM)
  • Festlegung der gefährlichen Abfälle
  • Festlegung eines Abfallcodes für jede Abfallart
  • Angabe von Kriterien für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallart.

Links

BMLFUW: Abfallverzeichnisverordnung