Abfallwirtschaftsgesetz 2002

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Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 legt Ziele und Grundsätze für die Abfallwirtschaft fest.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit soll gewährleistet werden, dass

1. schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden,

2. die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten werden,

3. Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen, Deponievolumen) geschont werden,

4. bei der stofflichen Verwertung die Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotential aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen und

5.nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt.

Geltungsbereich

Das Bundesgesetz gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle und regelt unter anderem die allgemeinen Pflichten der Abfallbesitzer, die Pflichten der Abfallsammler- und Abfallbehandler, der Sammel- und Verwertungssysteme, legt die Verfahren für Behandlungsanlagen fest und regelt die Bestimmungen für die grenzüberschreitende Abfallverbrinngung.

Sonstiges

Weiters sind für den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Verordnungsermächtigung im Abfallwirtschaftsgesetz enthalten, die es zum Beispiel erlauben Abfallarten in Form eines Abfallverzeichnisses zu erfassen oder   für  Deponiebetreiber, Abfallverbrenner etc. genauere Vorschriften zu erlassen (siehe Abbildung am Beginn des Themas Boden und Abfall).

Verordnungen zum Abfallwirtschaftsgesetz

Zu folgenden Verordnungen des Abfallwirtschaftsgesetzes gibt es weiterführende Wiki-Artikel:

Abfallbehandlungspflichtenverordnung

Abfallbilanzverordnung

Abfallnachweisverordnung 2003

Abfallverbrennungsverordnung

Altfahrzeugeverordnung

Altölverordnung 2002

Batterienverordnung

Abfallverzeichnisverordnung

Festsetzungsverordnung gefährlicher Abfälle

Bundesabfallwirtschaftsplan

Verordnung über wiederbefüllbare Getränkeverpackungen aus Kunststoff

Kompostverordnung

Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle

Schmiermittelverordnung

Verpackungsverordnung

Deponieverordnung 2008

Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)

Verordnung über die Trennung von Baurestmassen

Verordnung über mobile Anlagen zur Behandlung von Abfällen

Links

BMNT: AWG 2002