Abfertigung alt

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

Version vom 4. Februar 2021, 15:08 Uhr von Guhsl (Diskussion | Beiträge) (Änderung 469 von Guhsl (Diskussion) rückgängig gemacht.)

Abfertigung alt ist ein außerordentliches Entgelt anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das unmittelbar vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Der Anspruch entsteht nach einer dreijährigen Vertrags- und Beschäftigungsdauer und bemisst sich am letzten Monatsentgelt, wobei Sonderregelungen gerade in den jeweiligen Industriekollektivverträgen zu beachten sind. So ordnet beispielsweise Abschnitt XIX Ziffer 4 des Arbeiterkollektivvertrages für den FV Bergwerke und Stahl, den FV der NE-Metallindustrie, den FV der Metalltechnischen Industrie und den FV der Fahrzeugindustrie an, dass bei leistungsbezogenen Entgelten gemäß § 96 Abs. 1 Ziffer 4 ArbVG als Grundlage des letzten Monatsentgelts ein 13-Wochendurchschnitt der Normalarbeitszeit heranzuziehen ist. Ebenso bestehen Sonderregelungen in den Kollektivverträgen bei Wechsel von Voll- auf Teilzeit und umgekehrt sowie bei gesetzlichen Teilzeiten (Altersteilzeit, Elternteilzeit, Bildungsteilzeit, etc.) Nach drei Dienstjahren gebührt das zweifache Monatsentgelt; die Abfertigung steigt nach fünf, zehn, 15, 20 und 25 Dienstjahren auf das Drei-, Vier-, Sechs-, Neun-, Zwölffache an (§ 23 Abs. 1 AngG). Kein Anspruch auf Abfertigung alt besteht, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat oder das Arbeitsverhältnis aus Verschulden des Arbeitnehmers vorzeitig aufgelöst wird (verschuldete Entlassung, unberechtigter vorzeitiger Austritt). Sonderregelungen bestehen im Bereich der Selbstkündigung bei Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters oder bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension. Auch hier sind abweichende Regelungen in den Industriekollektivverträgen zu beachten.

Links

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Abfertigung_Alt.html https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/214/Seite.2140101.html https://www.wko.at/service/steuern/Gesetzliche_Abfertigung_(Abfertigung_alt_)_Lohnsteuerliche.html https://www.wko.at/service/steuern/Freiwillige_Abfertigungen_-_System_Abfertigung_ALT_.html https://www.wko.at/service/steuern/Abfertigungsrueckstellungen_und_Wertpapierdeckung.html