Beschäftigungsbonus: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Category: Arbeitsrecht]]

Version vom 25. August 2017, 11:43 Uhr

Unternehmen, die ab dem 1. 7. 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen (Vollzeitäquivalent), können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten, dh sie bekommen 50 % der Lohnnebenkosten erstattet. Der sogenannte Beschäftigungsbonus steht Unternehmen unabhängig von Branche und Größenklasse zu. Abgewickelt wird das Förderungsprogramm durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Nunmehr wurde die gesetzliche Grundlage für den Beschäftigungsbonus im BGBl veröffentlicht (§ 10b bis § 10g Austria Wirtschaftsservice-Gesetz). Diese enthält eine Ermächtigung des BMWFW, des Bundeskanzlers und des BMF zur Erlassung einer gemeinsamen Richtlinie zwecks näherer Ausgestaltung der Förderung (ua persönliche und sachliche Voraussetzungen, förderbare Kosten, Ausmaß und Art der Förderung, Verfahrensregelungen). Diese Richtlinie wurde bereits erlassen und ist unter www.beschaeftigungsbonus.at abrufbar

Weiterlesen:

https://www.wko.at/service/k/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderung/beschaeftigungsbonus-01072017.html

https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/beschaeftigungsbonus.html

https://www.noedis.at/portal27/dgnoegkkportal/content?contentid=10007.782269&viewmode=content

http://www.beschaeftigungsbonus.at/fileadmin/user_upload/aws_BESCHAEFTIGUNGSBONUS/Downloads/Beschaeftigungsbonus_FAQ.pdf

https://www.aws.at/foerderungen/beschaeftigungsbonus/