Biosphärenpark: Unterschied zwischen den Versionen

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Bestimmungen über Biosphärenparks sind teilweise in den Bundesländer-Gesetzgebungen (z.B. Vorarlberg, Niederösterreich, Kärnten, ... zu finden.
 
Bestimmungen über Biosphärenparks sind teilweise in den Bundesländer-Gesetzgebungen (z.B. Vorarlberg, Niederösterreich, Kärnten, ... zu finden.
 
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[http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/sg/bios_parks/ Umweltbundesamt: Biosphärenparks]
 
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Aktuelle Version vom 2. Mai 2017, 15:48 Uhr

Das Programm „Man and Biosphere“ wurde von der UNESCO in den 70er-Jahren ins Leben gerufen, um neue Wege aufzuzeigen, wie besonders schützenswerte Lebensräume für zukünftige Generationen erhalten werden können.

Allgemeines

Zu diesem Zweck wurde im Laufe der Jahre ein weltumspannendes Netz an Musterregionen für nachhaltiges Lebens- und Wirtschaftsweisen geknüpft. In einem Biosphärenpark sollen Mensch und Natur miteinander in Wechselwirkung treten und sich positiv ergänzen. Landschaftliche Schätze werden als Grundlage für die nachhaltige Entwicklung von Arbeit, Landwirtschaft, Tourismus und Lebensqualität gesehen. "Die Natur zu nutzen ohne ihr zu schaden" - so lautet eine der Devisen von Biosphärenparks.

Nationale Umsetzung

Organisatorische Grundlage ist die „Internationale Leitlinie für Biosphärenparks“, die in der Biosphärenkonferenz in Sevilla 1995 beschlossenen wurde. Österreich verpflichtete sich freiwillig zur Umsetzung. In Österreich gibt es aktuell drei Biosphärenparks:

  • Großes Walsertal
  • Wienerwald
  • Salzburger Lungau & Kärntner Nockberge

Bestimmungen über Biosphärenparks sind teilweise in den Bundesländer-Gesetzgebungen (z.B. Vorarlberg, Niederösterreich, Kärnten, ... zu finden.

Links

Umweltbundesamt: Biosphärenparks

UNESCO: Übersicht Europa & Nordamerika