Biozidprodukte

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Biozidprodukte sind Stoffe oder Gemische, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten oder z.B. vor Ort entwickeln und Schadorganismen auf chemische Weise zerstören, abschrecken oder auf andere Weise bekämpfen.

Die Unterteilung der Produkte erfolgt in vier Hauptgruppen je nach Anwendungsbereich:

 • Desinfektionsmittel
 • Schutzmittel
 • Schädlingsbekämpfungsmittel
 • Sonstige Biozidprodukte 

Diese Hauptgruppen werden nochmals in 22 Produktarten aufgegliedert.

Die Zulassung eines Biozidproduktes ist ein zweistufiges Verfahren:

 1. Genehmigung des Wirkstoffes
 2. Zulassung des Biozidproduktes

Im Rahmen der ersten Stufe werden die Wirkstoffe genehmigt. Für die Genehmigung eines Wirkstoffes muss ein Dossier mit umfangreichen Daten erstellt werden. Dieses wird vom Antragsteller bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Mitgliedstaates zur Prüfung eingereicht. Wird nach eingehender Prüfung die Bewertung positiv abgeschlossen, erfolgt für die bewerteten Produktarten die Aufnahme in die öffentliche Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe, welche sodann durch die Europäische Kommission aktualisiert wird.

Nach erfolgter Genehmigung ist im zweiten Schritt die Zulassung des jeweiligen Biozidproduktes zu beantragen. Biozidprodukte dürfen auf dem Markt nur bereitgestellt oder verwendet werden, wenn sie zugelassen wurden.

Zulassungen können nicht nur für ein individuelles Biozidprodukt, sondern auch für eine Biozidproduktfamilie beantragt werden.

Für das Einreichen von Anträgen und den Austausch von Daten und Informationen zwischen dem Antragsteller, der ECHA, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission wird das zentrale Portal R4BP (Register für Biozidprodukte) verwendet.

Links

ECHA

WKÖ: Vermarktung von Biozidprodukten