Bodenschutzgesetze: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. April 2017, 11:49 Uhr
In Österreich sind die Angelegenheiten des Bodenschutzes nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen.
Sie verbleiben daher im selbständigen Wirkungsbereich der Länder (Art 15 B-VG). Derzeit gibt es in fünf Bundesländern Bodenschutzgesetze sowie eine Vielzahl zusätzlicher Verordnungen.