Bodenschutzgesetze
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In Österreich sind die Angelegenheiten des Bodenschutzes nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen.
Sie verbleiben daher im selbständigen Wirkungsbereich der Länder (Art 15 B-VG). Derzeit gibt es in fünf Bundesländern Bodenschutzgesetze sowie eine Vielzahl zusätzlicher Verordnungen.