Branchenspezifische Abwasseremissionsverordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Januar 2024, 11:23 Uhr
Die branchenspezifischen Abwasseremissionsverordnungen regeln die Einleitungen von Abwässern aus bestimmten branchenspezifischen Herkunftsbereichen und widerspiegeln den jeweiligen Stand der Technik in der Abwasserbehandlung bzw. -reinigung.
Die in der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung in § 4 aufgelisteten Bereiche werden in eigenen Verordnungen genauer geregelt, in denen die Einleitung und die Reinigung von Abwasser u.a. mittels branchenspezifischer Richtwerte und Emissionsgrenzen näher bestimmt werden. Es gibt mehr als 50 branchenspezifische Abwasseremissionsverordnungen, wie beispielsweise:
- AEV Pharmazeutika
- AEV Kunststoffe
- AEV Papier und Pappe
- AEV Organische Chemikalien
- AEV Pflanzenschutzmittel
- AEV Industrieminerale
- AEV Glasindustrie
- AEV Deponiesickerwasser
- AEV Eisen – Metallindustrie
- AEV Erdölverarbeitung
- …
Die Aktualisierung vieler industriespezifischer AEVen erfolgt seit 2012 aufgrund der erforderlichen Anpassung an den europäischen Stand der Technik für jene Betriebsanlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen (Sevilla-Prozess).