Branchenspezifische Abwasseremissionsverordnungen
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Die branchenspezifischen Abwasseremissionsverordnungen regeln die Einleitungen von Abwässern aus bestimmten branchenspezifischen Herkunftsbereichen und widerspiegeln den jeweiligen Stand der Technik in der Abwasserbehandlung bzw. -reinigung.
Die in der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung in § 4 aufgelisteten Bereiche werden durch jeweils eigene Verordnungen präzisiert. Die Einleitung und die Reinigung von Abwasser werden durch - für den jeweiligen Sektor - eigens verordnete Richtwerte und Emissionsgrenzen näher bestimmt. Es gibt mehr als 50 branchenspezifische Abwasseremissionsverordnungen, wie beispielsweise:
- AEV Pharmazeutika
- AEV Kunststoffe
- AEV Papier und Pappe
- AEV Organische Chemikalien
- AEV Pflanzenschutzmittel
- AEV Industrieminerale
- AEV Glasindustrie
- AEV Deponiesickerwasser
- AEV Eisen – Metallindustrie
- AEV Erdölverarbeitung
- …