Düngemittelgesetz

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Das Düngemittelgesetz und als Verordnung dazu, die Düngemittelverordnung, regeln die In-Verkehr-Bringung, die Kennzeichnung und Verpackung von Düngemitteln, Ein- und Ausfuhr von Düngemittel, um eine Gefährdung von Landwirtschaft, Pflanzen und Menschen zu verhindern.

Europaweit werden die Substanzen in der EG-Düngemittelverordnung Nr. 2003/2003 aufgelistet und kategorisiert. Die Richtlinie der EU fließt in die nationale Gesetzgebung ein, die sich im Wesentlichen aus folgenden Themenkreisen zusammensetzt:

  • Allgemeine Anforderungen, Kennzeichnung und Verpackung von Düngemitteln
  • Sonderbestimmungen zu Probennahme und Analyseverfahren, die in der EG-Düngemittelverordnung im Anlage 3 und Anhang IV festgesetzt sind, sowie Angaben zu bestimmten Typen von Dünger und zu den Grenzwerten.

Links

BMLFUW: Düngemittelrecht