Datenschutz im Arbeitsverhältnis

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Das Datenschutzgesetz (DSG) regelt zwar keine spezifisch arbeitsrechtliche Materie, hat aber auch für das Arbeitsverhältnis enorme Bedeutung. Der Arbeitgeber ist regelmäßig als Auftraggeber im Sinne des Datenschutzgesetzes anzusehen, der Arbeitnehmer als Betroffener. Der Begriff „Daten“ im Datenschutzrecht wird zudem in Österreich sehr weit ausgelegt. Das Datenschutzgesetz Österreich sieht zudem besondere Beschränkungen für die Verwendung sensibler Daten vor. Sensible Daten sind Daten natürlicher Personen über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben. Arbeitgeber denken oft, dass sie solche Daten ohnedies nicht verwenden. Das täuscht, da sich regelmäßig auch abgesehen von Krankenstandsdaten weitere sensible Daten im Personalakt „verstecken“.

Mit der kürzlich verabschiedeten EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden Sanktionen für Datenschutzverstöße drastisch erhöht. Verstöße gegen diese Regelungen können für Unternehmen bis zu EUR 20 Millionen oder 4 % des globalen Konzernumsatzes betragen! Die Datenschutz-Grundverordnung ist ab 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Allein diese Strafhöhen machen es notwendig, sich künftig mit dem Thema Datenschutz ganz intensiv auseinanderzusetzen!

Weiterlesen:

https://www.hrweb.at/2016/06/datenschutz-oesterreich-schutz-von-arbeitnehmerdaten/

http://derstandard.at/2000059157975/Neues-Datenschutzgesetz-droht-Unternehmen-mit-Millionenstrafen

https://www.hrweb.at/2016/06/datenschutz-grundverordnung-must-know-fuer-hr/

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung:-Checkliste.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710942.html

https://www.hrweb.at/2016/11/datenschutz-mitarbeiterkontrolle/