Einarbeiten von Fenstertagen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Category: Arbeitsrecht]]
 
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2024, 16:45 Uhr

Einarbeiten von Fenstertagen ist ein Modell flexibler Arbeitszeitgestaltung. Fällt in Verbindung mit Feiertagen die Arbeitszeit an bestimmten Werktagen (sog. Fenstertagen und/oder Zwickeltagen) aus, um den Arbeitnehmern eine längere, zusammenhängende Freizeit zu ermöglichen, so kann die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von höchstens 13 zusammenhängende, die Ausfallstage einschließenden Wochen verteilt werden. Während dieses als Einarbeitungszeitraum bezeichneten Durchrechnungszeitraum, der durch Kollektivvertrag verlängert werden kann, kann die Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden/Tag ausgedehnt werden ohne dass ein Überstundenzuschlag anfällt (§ 4 Abs. 3 AZG).

Weiterlesen:

http://derstandard.at/2000006059941/Einarbeiten-von-Fenstertagen-fuer-Weihnachten-den-Jahreswechsel

https://www.lindeverlag.at/titel-89-89/praxisfragen_des_arbeitsrechts-4607/titel/b/leseprobe/B02692.pdf