Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)

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Die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) regelt grundsätzlich die Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten bzw. die Verpflichtung zur Finanzierung des Systems durch die Hersteller. Mit der Verordnung setzt Österreich zwei Europäische Richtlinien (WEEE und RoHS) um.

Ziele

In der Verordnung werden folgende Ziele formuliert:

  • Die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und – sofern diese Abfälle nicht vermeidbar sind - die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge im Sinne einer nachhaltigen Stoffstrombewirtschaftung und einer Verbesserung der Umweltsituation zu verringern;
  • die getrennte Sammlung von durchschnittlich mindestens 4 kg Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten pro Einwohner und Jahr ab dem Jahr 2006;
  • die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, um einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Menschen, zur Abwehr von Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen von Tieren oder Pflanzen oder für den Boden und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.

Sonstiges

Die Verordnung ermöglicht die kostenlose Rückgabemöglichkeit für Altgeräte aus privaten Haushalten bei Sammelstellen der Gemeinden, aber auch beim größeren Handel, wenn zugleich ein gleichartiges Neugerät gekauft wird ("1:1-Regelung"). Für diese 1:1-Rücknahme von Altgeräten aus dem Versandhandel wurde eine spezielle Regelung zur Einrichtung von Sammelstellen vorgesehen. Die Hersteller und Importeure sind für die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der gesammelten Altgeräte verantwortlich („Produzentenverantwortung“).

Für die Hersteller und Importeure agieren so genannte Sammel- und Verwertungssysteme, die vom Lebensministerium koordiniert werden. Dazu sind auch Registrierungs- und Meldungsverpflichtungen vorgesehen. Österreichische Hersteller, die elektrische und elektronische Geräte an private Letztverbraucher in anderen Mitgliedstaaten vertreiben, müssen sich registrieren und auch hinsichtlich dieser Geräte Meldungen erstatten. Weiters müssen sich diese Hersteller an die im Empfangsstaat geltenden Regelungen halten.

Ein Verbot bestimmter umweltgefährdender Substanzen (zB Blei, Quecksilber, Cadmium, bestimmte Flammhemmer) in elektrischen und elektronischen Geräten wird festgelegt. Eine Die ursprüngliche Regelungen über Kühlgeräte und Lampen wurden durch die Elektroaltgeräteverordnung ersetzt.

Links

BMNT: EAG-VO