Emissionshandelsrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen
Guhsl (Diskussion | Beiträge) |
Guhsl (Diskussion | Beiträge) |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | == Grundlage für das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS oder Emission Trading System) ist die Emissionshandelsrichtlinie | + | == Grundlage für das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS oder Emission Trading System) ist die EU Emissionshandelsrichtlinie == |
Die Richtlinie wurde in Österreich im [[Emissionszertikategesetz|Emissionszertifikategesetz (EZG)]] umgesetzt. | Die Richtlinie wurde in Österreich im [[Emissionszertikategesetz|Emissionszertifikategesetz (EZG)]] umgesetzt. | ||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
[http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/index_de.htm Klima-Seite der Europäischen Kommission] | [http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/index_de.htm Klima-Seite der Europäischen Kommission] | ||
− | [http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/eu-emissionshandel/EU_Emissionshandel.html Website des | + | [http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/eu-emissionshandel/EU_Emissionshandel.html Website des BMNT zum Emissionshandel] |
[https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/informationen/anwendungenthemen/ezg.main EDM: Detailinformationen zum Emissionshandel in Österreich] | [https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/informationen/anwendungenthemen/ezg.main EDM: Detailinformationen zum Emissionshandel in Österreich] | ||
[[Category:Luft]] | [[Category:Luft]] |
Aktuelle Version vom 17. Februar 2021, 08:29 Uhr
Grundlage für das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS oder Emission Trading System) ist die EU Emissionshandelsrichtlinie
Die Richtlinie wurde in Österreich im Emissionszertifikategesetz (EZG) umgesetzt.
Mit der Richtlinie 2009/29/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten kam es ab dem Jahr 2013 zu umfassenden Änderungen im Emissionshandel.
Die Handelsperiode wurde auf 8 Jahre verlängert und zusätzliche Sektoren und Gase wurden in das System aufgenommen. Die EU-weiten Obergrenzen an verfügbaren Emissionszertifikaten werden durch die Kommission und nicht mehr durch die Mitgliedsstaaten im Rahmen von nationalen Zuteilungsplänen festgelegt. Auch die Zuteilungsregeln wurden harmonisiert. Die Versteigerung von Emissionszertifikaten wurde die grundsätzliche Zuteilungsmethode. Stromerzeuger müssen die benötigten Zertifikate zu 100% ersteigern, Industrieanlagen bekommen weiterhin kostenlose Zuteilungen auf Basis von Benchmarks.
Links
Klima-Seite der Europäischen Kommission