Emissionshandelsrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Richtlinie 2009/29/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten kommt es ab dem Jahr 2013 zu umfassenden Änderungen im Emissionshandel.
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Mit der Richtlinie 2009/29/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten kam es ab dem Jahr 2013 zu umfassenden Änderungen im Emissionshandel.
  
 
Die Handelsperiode wurde auf 8 Jahre verlängert und zusätzliche Sektoren und Gase wurden in das System aufgenommen. Die EU-weiten Obergrenzen an verfügbaren Emissionszertifikaten werden durch die Kommission und nicht mehr durch die Mitgliedsstaaten im Rahmen von nationalen Zuteilungsplänen festgelegt. Auch die Zuteilungsregeln wurden harmonisiert. Die Versteigerung von Emissionszertifikaten wurde die grundsätzliche Zuteilungsmethode. Stromerzeuger müssen die benötigten Zertifikate zu 100% ersteigern, Industrieanlagen bekommen weiterhin kostenlose Zuteilungen auf Basis von Benchmarks.
 
Die Handelsperiode wurde auf 8 Jahre verlängert und zusätzliche Sektoren und Gase wurden in das System aufgenommen. Die EU-weiten Obergrenzen an verfügbaren Emissionszertifikaten werden durch die Kommission und nicht mehr durch die Mitgliedsstaaten im Rahmen von nationalen Zuteilungsplänen festgelegt. Auch die Zuteilungsregeln wurden harmonisiert. Die Versteigerung von Emissionszertifikaten wurde die grundsätzliche Zuteilungsmethode. Stromerzeuger müssen die benötigten Zertifikate zu 100% ersteigern, Industrieanlagen bekommen weiterhin kostenlose Zuteilungen auf Basis von Benchmarks.
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[http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/eu-emissionshandel/EU_Emissionshandel.html Website des BMLFUW zum Emissionshandel]
 
[http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/eu-emissionshandel/EU_Emissionshandel.html Website des BMLFUW zum Emissionshandel]
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[https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/informationen/anwendungenthemen/ezg.main EDM: Detailinformationen zum Emissionshandel in Österreich]
  
 
[[Category:Luft]]
 
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Version vom 2. Mai 2017, 15:03 Uhr

Grundlage für das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS oder Emission Trading System) ist die Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/29/EG).

Die Richtlinie wurde in Österreich im Emissionszertifikategesetz (EZG) umgesetzt.

Mit der Richtlinie 2009/29/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten kam es ab dem Jahr 2013 zu umfassenden Änderungen im Emissionshandel.

Die Handelsperiode wurde auf 8 Jahre verlängert und zusätzliche Sektoren und Gase wurden in das System aufgenommen. Die EU-weiten Obergrenzen an verfügbaren Emissionszertifikaten werden durch die Kommission und nicht mehr durch die Mitgliedsstaaten im Rahmen von nationalen Zuteilungsplänen festgelegt. Auch die Zuteilungsregeln wurden harmonisiert. Die Versteigerung von Emissionszertifikaten wurde die grundsätzliche Zuteilungsmethode. Stromerzeuger müssen die benötigten Zertifikate zu 100% ersteigern, Industrieanlagen bekommen weiterhin kostenlose Zuteilungen auf Basis von Benchmarks.

Links

Klima-Seite der Europäischen Kommission

Website des BMLFUW zum Emissionshandel

EDM: Detailinformationen zum Emissionshandel in Österreich