Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen

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Das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K) löste 2005 das frühere Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen ab, um die notwendige Umsetzung der Europäischen Großfeuerungsanlagen-Richtlinie, der IPPC-Richtlinie (heute Industrieemissionen-Richtlinie) und der Seveso II-Richtlinie zu ermöglichen.

Das Gesetz gilt für folgende ortsfeste Anlagen:

  • Dampfkessel, die mit gasförmigen, flüssigen oder festen Brennstoffen befeuert werden oder denen durch heiße Abgase Wärme zugeführt wird (Abhitzekessel) oder
  • Gasturbinen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr,

und anderen unmittelbar damit verbundenen Einrichtungen, die Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung haben können.

Das Gesetz regelt die Vermeidung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden und Unfällen um den Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen zu garantieren. Es enthält dazu Genehmigungspflichten, Emissionsgrenzwerte und Vorschriften zur Emissionsüberwachung.

Links

RIS: Aktuelle Fassung des EG-K

BMWFW: EG-K