Emissionszertikategesetz

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Durch das Emissionszertifikategesetz wird in Österreich der Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhaugasen im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) geregelt.

Im Gesetz wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/29/EG umgesetzt. Damit wurden die Voraussetzungen für das Funktionieren des geänderten Emissionshandelssystems in Österreich ab dem Jahr 2013 geschaffen.

Ab dem Jahr 2013 wurde der Geltungsbereich erweitert: Es werden CO2 -Emissionen aus der Herstellung petrochemischer Erzeugnisse, von Ammoniak und Aluminium erfasst, ebenso N2O - Emissionen aus der Produktion von Salpetersäure, Adipinsäure und Glyoxalsäure sowie Emissionen von perfluorierten Kohlenwasserstoffen aus dem Aluminiumsektor.

Auch bei der Zuteilung von Emissionszertifikaten gab es Änderungen. Bis 2012 waren die Emissionszertifikate weitgehend kostenlos. Ab dem Jahr 2013 wurde die Versteigerung zum Grundprinzip. Alle Stromerzeuger müssen ab dem Jahr 2013 100% ihrer Emissionszertifikate ersteigern. Die Versteigerung wird auf einer gemeinsamen EU-weiten Auktionsplattform laut EU-Versteigerungs-Verordnung 1031/2010/EU durchgeführt. Industrieanlagen erhalten die Zertifikate hingegen weiterhin kostenlos, allerdings auf Basis von EU-weit einheitlich festgelegten Regeln und Referenzwerten.

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RIS: Aktuelle Fassung des EZG