Erzeugnisse unter REACH: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

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'''Meldepflicht''' fällt an, wenn ein unbeabsichtigt freigesetzter Stoff mindestens einer Tonne pro Jahr im Erzeugnis enthalten ist, die Exposition von Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann und der Stoff im Erzeugnis mit über 0,1 Massenprozent enthalten ist.  
 
'''Meldepflicht''' fällt an, wenn ein unbeabsichtigt freigesetzter Stoff mindestens einer Tonne pro Jahr im Erzeugnis enthalten ist, die Exposition von Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann und der Stoff im Erzeugnis mit über 0,1 Massenprozent enthalten ist.  
  
'''Informationspflicht''' bedeutet, dass Kunden darüber informiert werden müssen, wenn ein Stoff der [https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table Kandidatenliste] mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Diese Information enthält den Stoffnamen und wenn notwendig Hinweise zu sicheren Verwendung.
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'''Informationspflicht''' bedeutet, dass Kunden darüber informiert werden müssen, wenn ein Stoff der [[Kandidatenliste]] mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Diese Information enthält den Stoffnamen und wenn notwendig Hinweise zu sicheren Verwendung.
  
 
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Version vom 30. Juli 2018, 10:19 Uhr

Ein Erzeugnis (früher: „Fertigware“) besteht aus einer oder mehreren chemischen Substanzen („Stoffen“ oder „Zubereitungen“). Es ist ein Gegenstand, dessen Form, Oberfläche oder Gestalt für seine Funktion wichtiger ist, als seine chemische Zusammensetzung (Beispiele: Bekleidungsstücke, Autos, Verpackungen, Werkzeuge…).

In erster Linie sind Stoffe und Gemische als solche betroffen. Unter folgenden Voraussetzungen können jedoch auch Stoffe in Erzeugnissen betroffen sein:

  • Ein Stoff wird beabsichtigt aus einem Erzeugnis freigesetzt. 
    = Eventuell Registrierpflicht
  • Die Freisetzung eines bestimmten gefährlichen Stoffes aus einem Erzeugnis kann nicht ausgeschlossen werden. 
    = Eventuell Meldepflicht
  • In einem Erzeugnis sind bestimmte gefährliche Stoffe enthalten. 
    = Eventuell Informationspflicht

Registrierungspflicht fällt an, wenn ein Stoff, ab einer Tonne pro Jahr, aus einem Erzeugnis beabsichtigt freigesetzt wird.

Meldepflicht fällt an, wenn ein unbeabsichtigt freigesetzter Stoff mindestens einer Tonne pro Jahr im Erzeugnis enthalten ist, die Exposition von Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann und der Stoff im Erzeugnis mit über 0,1 Massenprozent enthalten ist.

Informationspflicht bedeutet, dass Kunden darüber informiert werden müssen, wenn ein Stoff der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Diese Information enthält den Stoffnamen und wenn notwendig Hinweise zu sicheren Verwendung.

Links

WKÖ: REACH in der Praxis

WKÖ: Erzeugnisse unter REACH

ECHA: Kandidatenliste