Festsetzungsverordnung gefährlicher Abfälle

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Die Festsetzungsverordnung für gefährliche Abfälle legt fest, welche Abfälle als gefährlich eingestuft werden und welche gefährlichen Abfälle im Sinne des AWG als Problemstoffe einzuordnen sind.

Als Problemstoffe gelten üblicherweise Abfälle aus privaten Haushalten, gefährliche Abfälle und Altöle. Gefährliche Abfälle werden im Abfallkatalog, zusammengestellt von der ÖNORM, ausgewiesen. Der Abfallbesitzer ist laut Verordnung der Verpflichtete. Weist ein Abfallbesitzer für einen bestimmten Abfall nach, dass die gefahrenrelevanten Eigenschaften nicht zutreffen, so kann dieser Abfall nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung ausgestuft werden.

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BMNT: Festsetzungsverordnung gefährlicher Abfälle