Geringfügige Beschäftigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2024, 16:48 Uhr
Geringfügige Beschäftigung ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht und beschreibt ein Teilzeitdienstverhältnis, bei dem eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze (2017: 425,70 Euro) nicht überschritten wird. Geringfügig Beschäftigte sind von Gesetzes wegen nur in der Unfallversicherung teilversichert, sie können sich aber in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung freiwillig selbst versichern. Arbeitsrechtlich finden auf ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis alle arbeitsrechtlichen Normen wie auf Vollzeitbeschäftige Anwendung (im aliquoten Ausmaß).