Höchstarbeitszeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2024, 16:50 Uhr
Höchstarbeitszeit ist jene Arbeitszeit, die vom Arbeitnehmer maximal gearbeitet werden darf. Werden die relevanten Grenzen überschritten, so kann der Arbeitgeber mit Verwaltungsstrafe belegt werden. Die Grenzen betragen grundsätzlich zehn Stunden /Tag und 60 Stunden/Woche. Innerhalb eines Zeitraumes von 17 Wochen darf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden/Woche nicht überschritten werden. Ausnahmen bestehen bei sog. Sonderüberstunden bei besonderen Bedarf, Arbeitsbereitschaft, Reisezeiten und in außergewöhnlichen Fällen.
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https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Ueberstunden_-_Hoechstgrenzen.html