Höchstarbeitszeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. August 2017, 08:37 Uhr

Höchstarbeitszeit ist jene Arbeitszeit, die vom Arbeitnehmer maximal gearbeitet werden darf. Werden die relevanten Grenzen überschritten, so kann der Arbeitgeber mit Verwaltungsstrafe belegt werden. Die Grenzen betragen grundsätzlich zehn Stunden /Tag und 50 Stunden/Woche. Innerhalb eines Zeitraumes von 17 Wochen darf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden/Woche nicht überschritten werden. Ausnahmen bestehen bei sog. Sonderüberstunden bei besonderen Bedarf, Arbeitsbereitschaft, Reisezeiten und in außergewöhnlichen Fällen.

Weiterlesen:

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Ueberstunden_-_Hoechstgrenzen.html http://www.salzburg.com/nachrichten/rubriken/bestestellen/karriere-nachrichten/sn/artikel/arbeitszeit-hoechstens-zehn-stunden-am-tag-sind-erlaubt-49851/

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Arbeitszeit_Arbeitsruhe/Arbeitszeit/Tagesarbeitszeit

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/cms/inspektorat/download.html?

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/211/Seite.2110013.html

Arbeitsrecht