Höchstarbeitszeit

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Höchstarbeitszeit ist jene Arbeitszeit, die vom Arbeitnehmer maximal gearbeitet werden darf. Werden die relevanten Grenzen überschritten, so kann der Arbeitgeber mit Verwaltungsstrafe belegt werden. Die Grenzen betragen grundsätzlich zehn Stunden /Tag und 50 Stunden/Woche. Innerhalb eines Zeitraumes von 17 Wochen darf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden/Woche nicht überschritten werden. Ausnahmen bestehen bei sog. Sonderüberstunden bei besonderen Bedarf, Arbeitsbereitschaft, Reisezeiten und in außergewöhnlichen Fällen.

Weiterlesen:

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Ueberstunden_-_Hoechstgrenzen.html http://www.salzburg.com/nachrichten/rubriken/bestestellen/karriere-nachrichten/sn/artikel/arbeitszeit-hoechstens-zehn-stunden-am-tag-sind-erlaubt-49851/

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Arbeitszeit_Arbeitsruhe/Arbeitszeit/Tagesarbeitszeit

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/cms/inspektorat/download.html?

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/211/Seite.2110013.html

Arbeitsrecht