Harmonisierte Einstufung

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

Version vom 3. August 2018, 10:36 Uhr von Guhsl (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Um ein angemessenes Risikomanagement in der gesamten EU sicherzustellen, ist die Einstufung und Kennzeichnung bestimmter gefährlicher Eigenschaften von Chemikalien gemäß Teil 3 des Anhangs VI von CLP harmonisiert. Dazu zählen insbesondere:

  • CMR (krebserregende, mutagene, und reproduktionstoxische) Stoffe
  • Atemwegssensibilisierende Stoffe
  • Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte
  • Fall-zu-Fall Basis Stoffe mit vergleichbaren 
    Gefahreneigenschaften

Vorschläge für eine harmonisierte Einstufung für Stoffe, die noch nicht in der CLP-VO angeführt sind, können von Mitgliedstaaten oder der ECHA als Absichtserklärung auf der ECHA Website veröffentlicht werden.

In weiterer Folge ist ein sogenanntes CLH-Dossier mit dem Vorschlag für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung zu erstellen. Diese enthält genaue Angaben zur Charakterisierung und Begründungen der vorgeschlagenen Einstufung, sowie Begründungen für andere Wirkungen auf Gemeinschaftsebene. Dabei sind Informationen der REACH-Registrierungen zu berücksichtigen.

Letztlich wird diese mittels Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Links:

WKÖ: REACH in der Praxis

ECHA

WKÖ: Risikomanagementinstrumente unter REACH und CLP

WKÖ: Das GHS-System in der Praxis