Hochwasserrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die europäische&nbsp;'''Hochwasserrichtlinie '''wurde 2007 erlassen hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf Menschen, Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.<br/> ==
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==Die europäische<span class="mw_htmlentity"></span>'''Hochwasserrichtlinie '''wurde 2007 erlassen hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf Menschen, Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.<br />==
 
 
 
Anhand von Plänen für Hochwasserrisikomanagement und anhand von Karten, die für stark gefährdete Gebiete erstellt werden, sollen präventiv die negativen Folgen von Hochwässern minimiert werden. Die Richtlinie sah einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
 
Anhand von Plänen für Hochwasserrisikomanagement und anhand von Karten, die für stark gefährdete Gebiete erstellt werden, sollen präventiv die negativen Folgen von Hochwässern minimiert werden. Die Richtlinie sah einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
  
*Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
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* Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
*Sofern ein echtes Hochwasserrisiko besteht:
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* Sofern ein echtes Hochwasserrisiko besteht:
**Erstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten und -Risikokarten bis Ende 2013
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** Erstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten und -Risikokarten bis Ende 2013
**Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015
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** Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015
  
Die Hochwasserrichtlinie wird in Österreich direkt im Wasserrechtsgesetz umgesetzt.
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Die Hochwasserrichtlinie wird in Österreich direkt im Wasserrechtsgesetz umgesetzt. Der aktuelle Hochwasserrisikomanagementplan 2021 gilt für den Umsetzungszeitraum 2022-27.
  
 
===Links===
 
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[https://www.bmlrt.gv.at/wasser/schutz-vor-hochwasser.html Informationen des BMLRT zum Hochwasserschutz in Österreich]
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[https://www.bmlrt.gv.at/wasser/schutz-vor-hochwasser.html Informationen des BML zum Hochwasserschutz in Österreich]
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[https://info.bml.gv.at/themen/wasser/wasser-eu-international/rechtliche-aspekte/eu_wasserrecht/hochwasserrichtlinie/eu_hwrl.html Informationen des BML zur Hochwasser-RL]
  
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[https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:288:0027:0034:de:PDF Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober  2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken]
  
 
[[Category:Wasser]]
 
[[Category:Wasser]]

Aktuelle Version vom 22. Januar 2024, 11:34 Uhr

Die europäischeHochwasserrichtlinie wurde 2007 erlassen hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf Menschen, Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.

Anhand von Plänen für Hochwasserrisikomanagement und anhand von Karten, die für stark gefährdete Gebiete erstellt werden, sollen präventiv die negativen Folgen von Hochwässern minimiert werden. Die Richtlinie sah einen Drei-Stufen-Ansatz vor:

  • Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
  • Sofern ein echtes Hochwasserrisiko besteht:
    • Erstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten und -Risikokarten bis Ende 2013
    • Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015

Die Hochwasserrichtlinie wird in Österreich direkt im Wasserrechtsgesetz umgesetzt. Der aktuelle Hochwasserrisikomanagementplan 2021 gilt für den Umsetzungszeitraum 2022-27.

Links

Informationen des BML zum Hochwasserschutz in Österreich


Informationen des BML zur Hochwasser-RL

Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken