Hochwasserrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-eu-international/eu_wasserrecht/Hochwasser-RL.html BMLFUW: Informationen zur Hochwasserrichtlinie]
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[https://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-eu-international/eu_wasserrecht/Hochwasser-RL.html BMNT: Informationen zur Hochwasserrichtlinie]
  
 
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Version vom 30. Juli 2018, 14:55 Uhr

Die europäische Hochwasserrichtlinie wurde 2007 erlassen hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf Menschen, Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.

Anhand von Plänen für Hochwasserrisikomanagement und anhand von Karten, die für stark gefährdete Gebiete erstellt werden, versucht man präventiv die negativen Folgen eines Hochwassers zu minimieren. Die Richtlinie sieht einen Drei-Stufen-Ansatz vor:

  • Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
  • Sofern ein echtes Hochwasserrisiko besteht:
    • Erstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten und -Risikokarten bis Ende 2013
    • Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015

Die Hochwasserrichtlinie wird in Österreich direkt im Wasserrechtsgesetz umgesetzt.

Links

BMNT: Informationen zur Hochwasserrichtlinie