Hochwasserrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die europäische&nbsp;'''Hochwasserrichtlinie '''wurde 2007 erlassen hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf Menschen, Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.<br/> ==
 
== Die europäische&nbsp;'''Hochwasserrichtlinie '''wurde 2007 erlassen hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf Menschen, Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.<br/> ==
  
Anhand von Plänen für Hochwasserrisikomanagement und anhand von Karten, die für stark gefährdete Gebiete erstellt werden, versucht man präventiv die negativen Folgen eines Hochwassers zu minimieren. Die Richtlinie sieht einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
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Anhand von Plänen für Hochwasserrisikomanagement und anhand von Karten, die für stark gefährdete Gebiete erstellt werden, sollen präventiv die negativen Folgen von Hochwässern minimiert werden. Die Richtlinie sah einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
  
 
*Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
 
*Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011

Version vom 15. Februar 2021, 12:24 Uhr

Die europäische Hochwasserrichtlinie wurde 2007 erlassen hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf Menschen, Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.

Anhand von Plänen für Hochwasserrisikomanagement und anhand von Karten, die für stark gefährdete Gebiete erstellt werden, sollen präventiv die negativen Folgen von Hochwässern minimiert werden. Die Richtlinie sah einen Drei-Stufen-Ansatz vor:

  • Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
  • Sofern ein echtes Hochwasserrisiko besteht:
    • Erstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten und -Risikokarten bis Ende 2013
    • Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015

Die Hochwasserrichtlinie wird in Österreich direkt im Wasserrechtsgesetz umgesetzt.

Links

BMNT: Informationen zur Hochwasserrichtlinie