Hochwasserrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen

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**Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015
 
**Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015
  
Die Hochwasserrichtlinie wird in Österreich direkt im Wasserrechtsgesetz umgesetzt.
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Die Hochwasserrichtlinie wird in Österreich direkt im Wasserrechtsgesetz umgesetzt. Der nächste Hochwasserrisikomanagementplan wird am 21.12.2021 veröffentlicht und dokumentiert alle relevanten Maßnahmen und Planungen bis Ende 2027.
  
 
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[https://www.bmlrt.gv.at/wasser/schutz-vor-hochwasser.html Informationen des BMLRT zum Hochwasserschutz in Österreich]
 
[https://www.bmlrt.gv.at/wasser/schutz-vor-hochwasser.html Informationen des BMLRT zum Hochwasserschutz in Österreich]
  
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[https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:288:0027:0034:de:PDF Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober  2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken]
  
 
[[Category:Wasser]]
 
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Version vom 15. Februar 2021, 13:31 Uhr

Die europäische Hochwasserrichtlinie wurde 2007 erlassen hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf Menschen, Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.

Anhand von Plänen für Hochwasserrisikomanagement und anhand von Karten, die für stark gefährdete Gebiete erstellt werden, sollen präventiv die negativen Folgen von Hochwässern minimiert werden. Die Richtlinie sah einen Drei-Stufen-Ansatz vor:

  • Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
  • Sofern ein echtes Hochwasserrisiko besteht:
    • Erstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten und -Risikokarten bis Ende 2013
    • Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015

Die Hochwasserrichtlinie wird in Österreich direkt im Wasserrechtsgesetz umgesetzt. Der nächste Hochwasserrisikomanagementplan wird am 21.12.2021 veröffentlicht und dokumentiert alle relevanten Maßnahmen und Planungen bis Ende 2027.

Links

Informationen des BMLRT zum Hochwasserschutz in Österreich

Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken