Industrieunfallverordnung

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Die Industrieunfallverordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, die dem 8a. Abschnitt der Gewerbeordnung 1994 betreffend die Beherrschung der Gefahr bei schweren Unfällen unterliegen.

Betriebe, die durch die Verwendung von für die Umgebung gefährlichen Stoffen als Seveso II-Betriebe kategorisiert werden, müssen folgende, in der Verordnung genannte Punkte, einhalten:

  • Sicherheitskonzept
  • Inhalte des Sicherheitskonzepts
  • Information der Öffentlichkeit
  • Meldungen von Industrieunfällen.

Neben der Industrieunfallverordnung werden in der Gewerbeordnung (GewO) 1994 im „Abschnitt betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen“ (§ 84 GewO 1994) weitere Vorschriften formuliert, in der die Seveso II-Richtlinie der EU umgesetzt wird.

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RIS: Industrieunfallverordnung