Kandidatenliste

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Werden Stoffe als besonders besorgniserregend (SVHC „Substances of Very High Concern“) eingestuft, kommen sie auf die Kandidatenliste. Kriterien für die Aufnahme sind folgende Eigenschaften:

  • Krebserregend der Kategorie 1 oder 2
  • Erbgutverändernd der Kategorie 1 oder 2
  • Fortpflanzungsschädlich der Kategorie 1 oder 2
  • Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT)
  • Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB)

Auf Neuaufnahmen von Stoffen auf die Kandidatenliste kann innerhalb von drei Monaten auf der ECHA Website Stellung genommen werden. Auf diese muss bei der folgenden Entscheidung Bedacht genommen werden. Wird die Aufnahme eines Stoffes nicht einstimmig von den Mitgliedsstaaten entschieden, muss sie durch ein kompliziertes Verfahren diskutiert werden. Die Entscheidungsfindung dauert insgesamt mindestens sechs Monate.

Oft setzen sich Erzeugnisse aus mehreren Komponenten zusammen. Die Informationspflicht bezieht sich auf das Erzeugnis, wie es geliefert wird. Separat gelieferte Ersatzteile sind als eigenständige Erzeugnisse zu sehen.

Links

WKÖ: REACH in der Praxis

ECHA: Kandidatenliste

ECHA