Kollektivvertragliches Verteilungsvolumen in der Eisen-/Metallindustrie

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Das kollektivvertragliche Verteilungsvolumen ist ein jährlich unterschiedlicher Betrag, grundsätzlich getrennt nach Arbeitern und Angestellten, jedoch auch über die Arbeitnehmergruppen hinweg durch Betriebsvereinbarung möglich, der unter zwingender Mitbestimmung des Betriebsrates an geeignete Mitarbeiter zu verteilen ist. Diese Verteilung erhöht die Grundbezüge (keine Einmalzahlung!!) jener, denen ein Teil aus dem Verteilungsvolumen jeweils zuerkannt wird. Zur Durchführung der Verteilung ist somit zwingendes Einvernehmen zwischen Unternehmen und Betriebsräten zu erzielen, was das Erfordernis der gemeinsamen Verantwortung unterstreicht. Das kollektivvertragliche Verteilungsvolumen muss von den Unternehmen jährlich ermittelt werden, der ermittelte Betrag darf ausschließlich für individuelle Lohnerhöhungen (Einmalzahlungen) verwendet werden. Das Verteilungsvolumen berechnet sich aus der Anzahl der jährlich fälligen Vorrückungen in den Vorrückungsstufen nach 6, 9 und 12 Beschäftigungsgruppenjahren. Die Summe der Vorrückungen ist mit 75 Prozent des jeweiligen Vorrückungswertes zu vervielfachen und bildet die jährliche Verteilungssumme.

Weiterlesen:

https://www.wko.at/branchen/industrie/Infobroschuere_EES-Kollektivvertragliches_Verteilungsvolu_2.pdf https://www.wko.at/branchen/industrie/Kollektivvertragliches_Verteilungsvolumen_aktualisierte_Fass.pdf http://othes.univie.ac.at/5387/1/2009-04-20_9556970.pdf

Categroy: Arbeitsrecht